Ärztliche Kooperation: BAG, MVZ oder Einzelpraxis – Welche Rechtsform ist die richtige für Sie

Die Entscheidung, wie Sie Ihre ärztliche Tätigkeit ausüben, ist eine der wichtigsten Weichenstellungen Ihrer beruflichen Laufbahn. Während die klassische Einzelpraxis lange Zeit das Standardmodell war, gewinnen Kooperationsformen zunehmend an Bedeutung. Doch die Wahl zwischen Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder Medizinischem Versorgungszentrum (MVZ) ist komplex und hat weitreichende Folgen für Ihre Haftung, Ihre Autonomie und Ihre Zukunft.

Dieser erste Überblick hilft Ihnen, die grundlegenden Unterschiede zwischen den einzelnen Formen der Zusammenarbeit zu verstehen, bevor Sie sich mit den Details auseinandersetzen.

Die Einzelpraxis: Volle Autonomie, volle Verantwortung

Die Einzelpraxis ist das traditionelle Modell: Sie sind Ihr eigener Chef, treffen alle Entscheidungen allein und tragen die volle Verantwortung.

  • Vorteile: Sie genießen maximale unternehmerische Freiheit, können Ihren Arbeitsstil und Ihre Spezialisierung uneingeschränkt gestalten und müssen sich nicht mit anderen Partnern abstimmen.

  • Nachteile: Sie tragen die volle, unbegrenzte persönliche Haftung für alle Praxisschulden und Behandlungsfehler. Zudem müssen Sie alle anfallenden Kosten und administrativen Aufgaben allein stemmen.

Die Einzelpraxis eignet sich am besten für Ärzte, die maximale Unabhängigkeit schätzen und das persönliche unternehmerische Risiko tragen wollen.

Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG): Gemeinsam stärker

Eine BAG (früher auch Gemeinschaftspraxis genannt) ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Ärzten zur gemeinsamen Berufsausübung. Das Ziel ist es, Ressourcen zu bündeln, Kosten zu senken und die Arbeitslast zu verteilen. Eine BAG kann als GbR, als Partnerschaftsgesellschaft (PartG) oder als PartG mbB gegründet werden.

  • Vorteile: Sie profitieren von Synergien bei Personal und Geräten, können sich gegenseitig vertreten und durch Spezialisierungen das Leistungsangebot erweitern. Die Work-Life-Balance wird durch die geteilte Verantwortung oft besser.

  • Nachteile: Die rechtliche und organisatorische Abstimmung mit den Partnern ist essenziell. Bei der GbR haften Sie als Gesellschafter unbegrenzt und gesamtschuldnerisch, was ein hohes Risiko darstellt. Die PartG mbB bietet hier mit der Haftungsbeschränkung bei Berufsfehlern eine deutlich bessere Alternative. Ein gut gestalteter Partnerschaftsvertrag ist unverzichtbar.

Die BAG ist ideal für Ärzte, die kollegial arbeiten und die Vorteile einer Kooperation nutzen möchten, ohne die grundlegende Autonomie der ärztlichen Tätigkeit aufzugeben.

Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ): Das Großunternehmen der Medizin

Ein MVZ ist eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der mehrere Ärzte – oft verschiedener Fachrichtungen – als Angestellte oder Gesellschafter tätig sind. Es wird in der Regel als GmbH geführt, was eine klare Trennung zwischen Praxisvermögen und Privatvermögen der Inhaber schafft.

  • Vorteile: Die Haftung ist auf das Vermögen der GmbH beschränkt. Die Größe ermöglicht erhebliche Skaleneffekte und die Anschaffung teurer Geräte. Die Integration verschiedener Fachrichtungen erlaubt eine umfassende Patientenversorgung unter einem Dach.

  • Nachteile: Die Gründung ist komplex und kostspielig, und die Management-Anforderungen sind hoch. Die ärztliche Selbstständigkeit ist oft eingeschränkt, da die Ärzte in der Regel weisungsgebunden sind.

Ein MVZ eignet sich für Ärzte, die ein großes Team leiten wollen, Synergien mehrerer Fachrichtungen nutzen möchten und die Haftung auf ein Minimum reduzieren wollen.


Zusammenfassung:

Insgesamt ist die richtige Rechtsform eine Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit. Während die Einzelpraxis volle Unabhängigkeit bei vollem Risiko bietet, schaffen Kooperationsformen und Haftungsbeschränkungen ein sichereres Fundament für die Zukunft Ihrer Praxis



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