Der Apothekenverkauf: Warum die Lagerbewertung so kritisch ist

Der Lagerbestand einer Apotheke macht oft einen erheblichen Teil des Kaufpreises aus. Er besteht nicht nur aus Medikamenten, sondern auch aus Freiwahlartikeln, Kosmetika und medizinischen Hilfsmitteln. Anders als bei der Bewertung der Goodwill-Werte (Kundenstamm, Lage, Ruf) lässt sich der Lagerwert oft sehr präzise ermitteln. Dennoch gibt es hier große Fallstricke, die den Verkauf gefährden können.

Risiken und Fallstricke für den Verkäufer

Für den Verkäufer ist es wichtig, den Wert des Lagers realistisch einzuschätzen. Ein zu hoher angesetzter Wert kann potenzielle Käufer abschrecken. Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

  • Veraltete oder unverkäufliche Artikel: Nicht alle Medikamente im Lager sind auch wirklich etwas wert. Verfallsdaten spielen hier eine große Rolle. Ein großer Bestand an abgelaufenen oder bald ablaufenden Medikamenten muss abgeschrieben werden.

  • Aktionsware: Produkte, die nur zu Sonderkonditionen oder als Aktionsware eingekauft wurden, haben oft einen geringeren Wiederverkaufswert.

  • Ungeordnete Bestände: Ein chaotisches Lager erschwert die Inventur und erweckt bei Käufern Misstrauen. Transparenz ist hier entscheidend.

Praxistipp für Verkäufer: Führen Sie kurz vor dem Verkauf eine gründliche Inventur durch. Sortieren Sie abgelaufene Ware konsequent aus und führen Sie eine detaillierte Liste aller Produkte mit Verfallsdatum. Holen Sie Angebote von mehreren Dienstleistern für die Bestandsaufnahme ein.

Risiken und Fallstricke für den Käufer

Auch für den Käufer birgt die Lagerbewertung Risiken. Wird der Bestand falsch eingeschätzt, kann dies den Erfolg der Übernahme gefährden:

  • Überhöhte Preise: Ein Verkäufer kann versuchen, den Wert des Lagers durch überteuerte oder unverkäufliche Ware künstlich aufzublähen.

  • Veraltete Lagertechnik: Ein unsortiertes Lager mit manueller Erfassung ist zeitaufwändig und fehleranfällig. Moderne Apothekensoftware zur Lagerverwaltung ist hier von Vorteil.

  • Fehlende Produkte: Bei der Übernahme stellt sich oft heraus, dass dringend benötigte Medikamente fehlen oder nicht in ausreichender Menge vorhanden sind. Dies erfordert zusätzliche Investitionen.

Praxistipp für Käufer: Bestehen Sie auf einer gemeinsamen Inventur vor der Übergabe. Beauftragen Sie einen unabhängigen Dienstleister, der Erfahrung mit der Bewertung von Apothekenbeständen hat. Prüfen Sie nicht nur die Menge, sondern auch die Qualität der Produkte, insbesondere die Verfallsdaten der Medikamente. Achten Sie auf eine genaue vertragliche Regelung zur Haftung für unbrauchbare Ware.

Die Rolle des Anwalts bei der Lagerbewertung

Ein spezialisierter Anwalt begleitet Sie nicht nur bei der rechtlichen Due Diligence, sondern auch bei der Lagerbewertung. Er stellt sicher, dass alle Aspekte vertraglich sauber geregelt sind. Dazu gehört die genaue Formulierung von Klauseln zur Bestandsaufnahme, zur Haftung bei Mängeln im Lagerbestand und zur Anpassung des Kaufpreises nach der endgültigen Inventur. Dies schafft Transparenz und schützt beide Parteien vor unliebsamen Überraschungen nach Vertragsabschluss.

Zeitlicher Ablauf der Lagerbewertung beim Apothekenverkauf

  1. Vorbereitungsphase (Verkäufer):

    • Der Verkäufer beginnt frühzeitig mit der Vorbereitung des Lagers.

    • Er sortiert abgelaufene oder unverkäufliche Ware aus.

    • Es wird eine vorläufige, interne Inventur durchgeführt, um einen ersten Überblick über den Lagerbestand zu erhalten.

  2. Verhandlungsphase (Käufer & Verkäufer):

    • Im Kaufvertrag wird eine Klausel zur Lagerbewertung verankert.

    • Es wird festgelegt, ob die Inventur von einem externen Dienstleister oder den Vertragsparteien selbst durchgeführt wird.

    • Die Methode der Bewertung (z.B. nach Einkaufspreisen, Abzug von Rabatten) wird vertraglich bestimmt.

  3. Stichtagsinventur (Tag der Übergabe):

    • Am Tag der Übergabe oder kurz davor findet die offizielle, gemeinsame Inventur statt.

    • Alle Bestände werden gezählt und der Zustand der Ware wird dokumentiert.

    • Dieser Stichtag markiert den Übergang von Besitz und Risiko auf den Käufer.

  4. Endgültige Wertermittlung:

    • Nach der Inventur wird der finale Wert des Lagers berechnet.

    • Dabei werden die im Vertrag vereinbarten Abzüge (z.B. für abgelaufene Ware) berücksichtigt.

    • Der endgültige Lagerwert wird schriftlich festgehalten.

  5. Anpassung des Kaufpreises:

    • Der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis wird auf Basis des endgültigen Lagerwertes angepasst.

    • Die entsprechende Zahlung wird zwischen Käufer und Verkäufer abgewickelt.

    Kontaktieren Sie mich für ein kostenloses Erstgespräch.

Zurück
Zurück

Fremdbesitzverbot: Was bedeutet das eigentlich?

Weiter
Weiter

Eine Apotheke kaufen: rechtliche Grundlagen